Haftung des Gerichtes für Fehler
vom 23.11.2012
25 €
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Nach meinem Kenntnisstand liefen auch die Anträge korrekt ab, es wurde also nur eine Kopie der Klage eingereicht, Vermögensverhältnisse offen gelegt, etc. ... Die Prozesskostenhilfe wurde abgewiesen und die Klage fallen gelassen, bzw. nicht weiter verfolgt. ... Nun die Frage: Muss ich diese Kosten tragen, obwohl in diesem Fall das Gericht den Fehler gemacht hat und ich mir daraufhin einen Anwalt nehmen musste?