hier der Vertrag (anonymisiert): UR.Nr. für 2014 Kaufvertrag mit Auflassung HO/HO Verhandelt zu XXXX am Vor dem unterzeichnenden XXXXX Notar mit dem Amtssitz in XXXXX erschien: XXXXXX, geboren am XXXXX in ***, wohnhaft XXXXXX, deutscher Staatsangehöriger, nach eigenen Angaben nicht verheiratet, hier handelnd von den Beschränkungen des <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/181.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 181 BGB: Insichgeschäft">§ 181 BGB</a> befreit a) für sich im eigenen Namen, - nachstehend Käufer genannt -, b) als Vertreter ohne Vertretungsmacht – Genehmigung in grundbuchmäßiger Form jeweils vorbehaltend für die Verkäufer ba) Herrn XXXXXX, wohnhaft XXXXXX, bb) dessen geschiedene Ehefrau,XXXXX geborene XXXXX, geboren am XXXXXX, wohnhaft *** in ***, - nachstehend Verkäufer genannt -, Der Erschienene wies sich aus durch Vorlage ihres Bundespersonalausweises. ... Juli 2014 - der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde und ermächtigt den Notar, vollstreckbare Ausfertigung ohne weitere Nachweise sofort zu erteilen. 7) Der Verkäufer ist berechtigt, ohne Fristsetzung einseitig von diesem Kaufvertrag zurückzutreten, wenn der Käufer den Kaufpreis ganz oder teilweise nicht spätestens binnen 30 Kalendertagen seit Eintritt der Fälligkeit gezahlt hat. ... Gegebenenfalls wird der Käufer die Mitarbeiter schriftlich (Telefax oder E-Mail genügt) hierzu auffordern. c) Die vorstehende Vollmachtserteilung geschieht unter folgenden Einschränkungen: aa) Der Käufer weist den Darlehnsgeber unwiderruflich an, das Darlehn gemäß den Kaufpreisvereinbarungen auszuzahlen; der Notar wird angewiesen, eine einfache Abschrift dieser Urkunde und der Grundschuldbestellungsurkunde der Finanzierungsgläubigerin als Anzeige der Zahlungsanweisung mit der Bitte um Bestätigung zu übersenden; bb) der Verkäufer kann bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung im Falle der Rückabwicklung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, Löschung des Grundpfandrechtes verlangen gegen Rückzahlung lediglich der Darlehensbeträge, die an den Verkäufer oder gemäß dessen Weisung ausgezahlt worden sind; alle weitergehenden Zweckbestimmungserklärungen, Sicherungs- und Verwertungsvereinbarungen innerhalb oder außerhalb der Grundschuldbestellungsurkunde gelten erst, nachdem der Kaufpreis vollständig gezahlt ist, in jedem Fall ab Eigentumsumschreibung; ab diesem Zeitpunkt gelten sie für und gegen den Käufer als neuen Sicherungsgeber; cc) der Verkäufer übernimmt im Zusammenhang mit der Grundpfandrechtsbestellung keinerlei persönliche Zahlungspflichten. d) Der die Grundpfandrechtsbestellung beurkundende oder beglaubigende Notar wird angewiesen, die vorstehend erteilte Vollmacht nur zu verwenden, wenn die vorgenannten Einschränkungen beachtet werden; diese Einschränkungen sind jedoch dem Grundbuchamt gegenüber im Außenverhältnis nicht nachzuweisen. e) Das bestellte Grundpfandrecht darf auch nach der Eigentumsumschreibung auf den Käufer bestehen bleiben.