Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
I.
Voraussetzung für die Ausübung des Rücktrittsrechts ist grundsätzlich der Ablauf einer von Ihnen gesetzten angemessenen Frist zur Nachbesserung. D.h., Sie müßten den Verkäufer schriftlich auffordern, die defekte Zylinderkopfdichtung zu ersetzen. Angemessen dürfte eine Frist von 2 Wochen sein.
Kommt der Verkäufer dieser Verpflichtung nicht nach, erklären Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag.
II.
Voraussetzung ist allerdings stets, daß ein Sachmangel vorliegt. Bei einem Gebrauchtfahrzeug, das eine erhebliche Kilometerleistung aufweist, muß man zwangsläufig damit rechnen, daß Defekte auftreten. Im Streitfall müßte der Nachweis erbracht werden, daß die Zylinderkopfdichtung bereits bei Abschluß des Kaufvertrages bzw. bei Übergabe des Fahrzeugs defekt gewesen sei oder daß sich zumindest Anhaltspunkte ergäben, wonach die technischen Beschaffenheiten der Zylinderkopfdichtung einen alsbaldigen Defekt dieses Teils hätten erwarten lassen. Im Zweifel wird das nur ein Sachverständiger klären können.
III.
Sie können gem. § 347 Abs. 2 S. 1 BGB
beispielsweise Ersatz der Zulassungskosten verlangen.
IV.
Da zu erwarten ist, daß sich der Verkäufer auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrags nicht einläßt, rate ich Ihnen dringend, einen Rechtsanwalt aufzusuchen und mit ihm das weitere Vorgehen zu erörtern.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
(Rechtsanwalt)
Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
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Danke erst einmal für Ihre Antwort, beim gestrigen Telefonat hatte der Verkäufer mir gesagt das er die Kosten für die Reparatur übernimmt wenn es nur wie erst gehofft die Wasserpumpe sei. Aber abgesehen davon denke ich mal das weniger als 2000 m Fahrt bis zur Tankstelle wo die Überhitzung des Motors festgestellt wurde ausreichen dürften um Festzustellen das die Zylinderkopfdichtung bereits beschädigt war.
Der Motor Überhitzt nicht einfach so sollte nicht bereits der Motorschaden vorliegen. Momentan steht der Wagen bei BMW in dem Ort wo ich Ihn gekauft habe , soll ich den Wagen zu dem Verkäufer bewegen und da schriftlich die Nachbesserung anfordern denn bei BMW kann er ja nicht stehen bleiben.
Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:
I.
Grundsätzlich sprechen, wie Sie zutreffend angemerkt haben, die Indizien dafür, daß die Zylinderkopfdichtung bereits bei Vertragsschluß beschädigt gewesen ist. Ob sich das nachweisen läßt, ist indes eine andere Frage.
II.
Grundsätzlich empfehle ich Ihnen, das Fahrzeug zum Verkäufer zu bringen und diesen aufzufordern, den Mangel zu beseitigen (Nachbesserung). Zum Zwecke des Nachweises sollten Sie die Aufforderung zur Nachbesserung schriftlich abfassen und für sich eine Kopie behalten.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
(Rechtsanwalt)