Sehr geehrte/r Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes und aufgrund der von Ihnen mitgeteilten Informationen im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworte:
Aufgrund der von Ihnen geschilderten Umstände kommt eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung grds. in Betracht. Allerdings werden Sie, wenn Ihr Mann die Täuschung nicht zugibt, dies nicht beweisen können. In einem gerichtlichen Verfahren stehen Ihre Chancen damit eher schlecht.
Sie sollten daher versuchen, eine einvernehmliche Einigung mit Ihrem geschiedenen Mann zu treffen, um die Übertragung des Hauses auf Ihre Tochter sicher zu stellen. Dies könnte entweder durch eine Rückübertragung des Hauses auf Sie oder im Wege einer testamentarischen Regelung Ihres geschiedenen Mannes Mannes erfolgen. Hierfür empfehle ich Ihnen in jedem Fall die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes vor Ort.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen zur Zufriedenheit beantwortet habe und ich Ihnen eine erste Orientierung für das weitere Vorgehen geben konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Bartels
Rechtsanwalt, Hamburg
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