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Rücktritt vom Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung

3. Januar 2007 22:25 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stephan Bartels

Hallo ich habe folgende Frage. Im Jahre 2004 verkaufte ich meinem geschiedenen Mann unser Haus, zu einen sehr geringen Preis mit der Bedingung, dass dieses Haus bei seinem Tode in den Besitz unserer gemeinsamen Tochter übergeht. Der Preis den er dafür zahlte stand in keiner Relation zum eigentlichen Wert, aber weil ich mich ja nicht an ihm bereichern wollte, und weil es mir egal war, ob meine Tochter das Haus einmal von mir erbt oder von ihm, machte es mir nichts aus.
Heute erfuhr ich nun, daß er noch eine Tochter im Alter von 18 Jahren hat- und fiel aus allen Wolken. Dieses Kind ist rechtlich gesehen meiner Tochter gleich zu setzen, was bedeutet, auch dieses Kind hat Erbansprüche. Das Problem an allem ist, ich habe diese Klausel, daß meine Tochter das Haus einmal erben wird, nicht notariell mit aufnehmen lassen, sondern es war ein Gentlemen-aggrement zwischen meinem Mann und mir. Es ist nirgends vermerkt es besteht nur eine Absprache zwischen ihm und mir, denn bis dato ging ich ja davon aus, das Ehrlichkeit zwischen uns herrscht. Von seinem Kind hatte ich bis heute keine Ahnung. Er war sich dessen aber voll bewußt. Die Beziehung zu der Mutter des Kindes hat von 1985 - 1996 bestanden. Ob das Kind, das in ehelicher Gemeinschaft mit einem anderen Partner aufwuchs, weiß dass es einen anderen Vater hat, ist mir nicht bekannt, aber ich kann nicht ausschließen, dass es diesen Umstand irgendwann erfährt, so wie ich und meine Tochter- und wenn das dann so ist, daß dieses Kind dann Erbansprüche geltend macht.
Meine Frage nun ist, kann ich den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und Rückabwicklung verlangen? Eine Übertragung auf meine Tochter scheidet aus, weil sie Hartz IV empfängerin ist, die selbst eine kleine Tochter zu versorgen hat, und im Haushalt meines geschiedenen Mannes lebt. Was kann ich tun, um sicher zu stellen, daß meine Tochter dieses Haus bekommt, für das ich jahrelang gearbeitet habe, um die Raten zu bezahlen, und es letztendlich für ein viertel des Wertes hergegeben habe.
Danke

Sehr geehrte/r Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes und aufgrund der von Ihnen mitgeteilten Informationen im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworte:

Aufgrund der von Ihnen geschilderten Umstände kommt eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung grds. in Betracht. Allerdings werden Sie, wenn Ihr Mann die Täuschung nicht zugibt, dies nicht beweisen können. In einem gerichtlichen Verfahren stehen Ihre Chancen damit eher schlecht.

Sie sollten daher versuchen, eine einvernehmliche Einigung mit Ihrem geschiedenen Mann zu treffen, um die Übertragung des Hauses auf Ihre Tochter sicher zu stellen. Dies könnte entweder durch eine Rückübertragung des Hauses auf Sie oder im Wege einer testamentarischen Regelung Ihres geschiedenen Mannes Mannes erfolgen. Hierfür empfehle ich Ihnen in jedem Fall die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes vor Ort.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen zur Zufriedenheit beantwortet habe und ich Ihnen eine erste Orientierung für das weitere Vorgehen geben konnte.

Mit freundlichen Grüßen


Stephan Bartels
Rechtsanwalt, Hamburg

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