Grenzabstand eines begehbaren Carports/Dachterrasse in Rheinland-Pfalz
vom 15.10.2009
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Guten Tag, vor etwa einem Jahr errichtete ich unmittelbar neben meinem Haus einen Carport mit begehbarer Dachfläche und umlaufenden Außengeländer. ... Das Ganze ist mit samt der Baugenehmigung für mein Haus nachweislich genehmigt. ... In beiden Fällen wäre der Abstand von 2,50 m faktisch nicht mehr begehbar. b)Ist es weiterhin nötig den Bodenbelag der Dachterrasse ebenfalls auf einen Abstand von 2,50 zur Grenze zu kürzen, sprich analog zum Geländer?