schönen guten tag, ich habe eine eigentumswohnung (welche immer vermietet war) 2010 verkauft. die stromzählerkarte ist wohl verlorengegangen - anyway - der stromanbieter schrieb ein jahr später eine mitteilung der neuen abschläge - es wurde mehrmals versucht telefonisch zu klären, dass das eigentum schon längst verkauft wurde, dennoch kamen weitere rechnungen für strombezüge von 2011- ende 2012. stromanbieter hat angelegenheit an inkassoanwalt abgegeben. frage: -verjährungsfrist? -bin ich in der bringschuld, der zählerkarte (die ja eigentlich beim stromanbieter liegen müsste, aber wie o.g. nicht mehr zu existieren scheint?) - bin ich verpflichtet, trotz urkundlichem nachweis, dass das eigentum nicht mehr mir gehört, wegen fehlendem abmeldungsnachweis, rechnungen zu zahlen für eine wohnung die längst nicht mehr mein ist?