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Über 10.000 Ergebnisse für bgb anspruch

Mutter im Pflegeheim: Elternunterhalt / Sonstige Ansprüche
vom 26.3.2011 30 € Historischer Preis
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Wird unterschieden nach - zivilrechtlichen Ansprüchen aus Überlassungsverträgen, die ein Wohnrecht und eine Pflegeverpflichtung beinhalten und -Unterhaltsansprüchen Ab wann muß „gezahlt" werden ? Wird differenziert nach - vertraglichen Ansprüchen (ab Hilfegewährung ?) ... Bleibt der Selbstbehalt von z Zt 1400 € (+1050 €) in jedem Fall bestehen oder darf er durch die zivilrechtlichen Ansprüche aus Wohnrecht und Pflege auch unterschritten werden ?
Kündigung Zurückweisen
vom 28.6.2009 30 € Historischer Preis
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Deshalb will ich die Kündigung nach § 174 BGB wegen fehlender Vorlage einer Vollmachtsurkunde zurückzuweisen.Das dies so schnell als möglich erfolgen muss,ist mir bekannt. ... Genügt der Satz: Ich weiße die Kündigung aufgrund von § 174 BGB zurück. ... Dies würde ja bedeuten,das durch eine Klage mein Anspruch auf Abfindung entfällt oder wäre das nur der Fall wenn ich kein Recht bekomme?
Anwaltskosten, Schadensersatz
vom 3.3.2010 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Mittlerweile sind zivilrechtliche Ansprüch verjährt. ... Problem: Kann er trotz seiner Fehlleistung ( zu spät ANtrag gestellt und keine zivilrchtlichen Ansprüche geltend gemacht( sein Geld verlangen ? Kann ich seinem Anspruch etwas entgegensetzen ?
Gewährleistung, Händler verweist auf Herstellergarantie, Anspruch auf Neugerät ??
vom 18.7.2012 25 € Historischer Preis
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Der Verkäufer verweigert jedoch mit Aussage nur in den ersten 6 Monaten zu haften,danach Beweislastumkehr daß das Gerät schon in den ersten 6 Monaten einen Mangel hatte, und sonst über Herstellergarantie (hier auch 2 Jahre Garantie) Nach dem Gewährleistungsgestz habe ich jedoch Anspruch gegenüber dem Verkäufer, zunächst auf Nachbesserung,meine Wahl in Form von Reparatur oder Ersatzlieferung, insofern diese nicht unmöglich ist. ... Habe ich beim Verkäufer Anspruch auf ein neues Ersatzgerät, oder ein gleichwertiges Alternativgerät ??
Klage auf Wiedereinstellung wegen Nichtigkeit der eigenen Kündigung nach §105 BGB
vom 4.5.2014 140 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Als Gegenleistung für eine zurückgenommene Kündigung meinerseits wurde mir im Jahr 2005 eine 3-monatige „Auszeit" schriftlich zugesprochen, welche ich im Zeitraum April 2007 bis Juni 2007 auch in Anspruch nahm - um mich zu erholen, da es mir zu diesem Zeit psychisch sehr schlecht ging. ... Nun komme ich zu meiner eigentlichen Frage : kann ich mich jetzt noch auf den §105 BGB Abs.(2) berufen und darauf klagen, dass mein Kündigungschreiben der alten Arbeitsstelle (Juli 2007) aufgrund einer „vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit" nichtig war ? Dass ich dies bisher noch nicht getan habe, liegt einerseits daran, dass mir der §105 BGB nicht bekannt war bzw. ich auch die Mühen einer rechtlichen Auseinandersetzung generell gescheut habe, egal mit wem - eben aufgrund der psychischen Erkrankungssituation.
Wann ist der Verpächter zur Kautionsrückzahlung verpflichtet?
vom 30.8.2007 20 € Historischer Preis
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Ich bin deshalb folgender Auffassung: Der Pächterin steht ein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Kautionssumme in Höhe von derzeitig 1.900,-- € inklusive bis jetzt entstandener Kosten aus dem Gesichtspunkt einer ungerechtfertigten Bereicherung gemäß § 812 I Satz 1 erste Alternative BGB zu. ... Zinsanspruch und Nebenkostenerstattungen folgt aus den §§ 286, 288 BGB.
Anmeldung von Ansprüchen aus Bürgschaft nach VOB
vom 3.1.2014 52 € Historischer Preis
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Die Gesellschaft verzichtet auf die Einrede der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/770.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 770 BGB: Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit">§770 BGB</a> und die Einrede der Vorausklage nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/771.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 771 BGB: Einrede der Vorausklage">§771 BGB</a>. Die Einreden nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/770.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 770 BGB: Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit">§770 Abs. 2 BGB</a> können jedoch geltend gemacht werden, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.