Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich aufgrund Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten möchte.
Zunächst einmal gehe ich davon aus, dass Sie schon vor dem 30.09.2006 Eigentum erworben haben, denn sonst könnten Sie den bisherigen Besitzern kein Mietrecht einräumen. Demnach sollte es am 30.09.2006 lediglich zur Einräumung des unmittelbaren Besitzes an der Wohnung an Sie kommen. Dieser Vorgang verzögert sich nunmehr um 1-2 Monate.
Nach Ihren Schilderungen („Zusage“) gehe ich davon aus, dass Sie nichts schriftlich mit Ihren Mietern geregelt haben und den Mietvertrag per Handschlag vereinbart haben, was grundsätzlich auch möglich ist. Sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen werden, finden hierauf die Regelungen aus dem BGB Anwendung.
Sollten Sie ein Mietverhältnis nur bis zum 30.09.2006 vereinbart haben, so ist dies grundsätzlich auch verpflichtend mit der Folge, dass sie Räumung und Herausgabe verlangen könnten und gegebenenfalls im Klagewege erzwingen könnten. Dies scheint jedoch nicht Ihr Anliegen zu sein.
Darauf, dass Sie den Kaufpreis nicht rechtzeitig zahlen konnten, kommt es vorliegend nicht an. Nach Ihren Angaben haben Sie einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Stornierung der bereits erteilten Aufträge (Umzüge, Handwerker, etc.). Sie dürfen allerdings nicht die tatsächlich für die Durchführung dieser Tätigkeiten anfallenden Kosten in Rechnung stellen, da diese ohnehin angefallen wären und auch noch anfallen (nur mit einiger zeitlicher Verzögerung).
Bitte bedenken Sie jedoch, dass Sie voll darlegungs- und beweispflichtig sind, was die Einräumung eines Besitzrechts nur bis zum 30.09.2006 betrifft. Gegebenenfalls wird eine solche Vereinbarung im Streitfall schwierig zu beweisen sein.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort auf den gegebenen Angaben basiert, daneben aber andere Punkte relevant sein könnten, die ein möglicherweise anderes Ergebnis nahelegen würden. Eine umfassende und verbindliche Beratung ist daher nur im Wege einer Mandatserteilung möglich.
Ich hoffe, Ihnen die im Rahmen dieses Forums angestrebte erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Kraft
Rechtsanwalt