Regelung Arbeitszeit und Überstunden
vom 20.5.2021
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jannis Geike / Northeim
Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit Es besteht ein Arbeitsvertrag in dem der Abschnitt Arbeitszeit folgendermaßen lautet: „Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 42 Stunden wöchentlich. Die Arbeitszeit ist regelmäßig auf die Tage Montag bis Freitag verteilt."