Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Der Antrag eines AN auf Teilzeit, der an den AG gerichtet wird, stellt im rechtlichen Sinne ein Angebot auf Abschluss eines Arbeitsvertrages zu geänderten Bedigungen, nämlich der reduzierten Arbeitszeit dar. Dieses Angebot kann der AG entweder ablehnen, oder annehmen. Wenn hier der AG zwar die Reduzierung annimmt, aber einen neuen Vertrag zusendet, der auch in anderen Punkten vom alten Vertrag abweicht, dann liegt nach § 150 II BGB eine Annahme mit Änderungen vor, die rechtlich als Ablehnung gilt, verbunden mit einem neuen Antrag.
Der AG hat also Ihren Antrag abgelehnt und bietet einen neuen Vertrag mit dem entsprechenden Inhalt. Dieses Angebot müssen Sie nicht annhemen. Teilen Sie dem AG schriftlich mit, dass Sie den geänderten Vertrag nicht unterschreiben werden und das damit Ihr Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit hinfällig ist und Sie weiter die volle Arbeitszeit arbeiten werden. Im übrigen halte ich die Dauer von Sommer bis Dezember für sehr lange, so dass Sie auch aus diesem Grund berechtigt wären, Ihren Antrag zurückzunehmen, weil er nicht rechtzeitig angenommen wurde.
Im Ergebnis bleibt es beim bisherigen Vertrag, wenn Sie den neuen Vertrag nicht unterschreiben.