Untermiete und Babysitting
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
. - Wenn es dann Januar ist, wann muß man vorher kündigen bei einem Mietvertrag (ich hatte in den Vertrag geschrieben, dass er sich verlängert, so nicht gekündigt wird), Kündigungsfrist 1 Monat - 3 Monate - oder 2 Wochen.