Sachverhalt: 1) Unser Bauunternehmer (Rohbau, Außenanlagen) ist während des noch laufenden Bauvorhabens in die Insolvenz gegangen. 2) Der Konkursverwalter stellt an uns nun eine Forderung in Höhe von 3.000 Euro mit der Begründung, wir hätten einen Einbehalt in entsprechender Höhe vorgenommen, was nicht zulässig sei (Forderungshöhe nicht nachvollziehbar). 3) Nach Fernbleiben des insolventen Bauunternehmers mussten Teile der Leistungen von anderen Gewerknehmern fertiggestellt werden, was zu erhöhten Kosten führte. 4) Die Leistungen des insolventen Bauunternehmers weisen Mängel auf, die weitere Kosten verursacht haben. 5) Durch die Verzögerungen aufgrund des Konkurses sind Kosten durch fehlende Mieteinnahmen sowie durch unsererseits zu zahlende Mieten entstanden. 5) Durch die Verzögerungen aufgrund des Konkurses sind Kosten aufgrund der MWSt.... Fragen: Vorausgesetzt, dass tatsächlich ein Einbehalt unsererseits vorgenommen wurde: Welche der oben genannten Kosten können mit einem solchen Einbehalt verrechnet werden, welche nicht? Welche weiteren Kosten können geltend gemacht werden, um die an uns gerichtete Forderung zu verringern?