Abmahnung wegen Verwechslungsgefahr zwischen Allangua GmbH und alangue Übersetzungen
vom 7.12.2016
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Wenn jemand anderes „allangua" als Marke für Übersetzungen anmelden will, kann ich die Nutzung als Markenrechtsverletzung unterbinden. Auch wenn „alangue" doch noch als Marke angemeldet wird, verschlechtert dies nicht unsere Rechtsposition, wenn wir die Nutzung für Übersetzungen unterbinden wollen.