Kürzung von Gebühren für Kindestageseinrichtung
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Sehr geehrte Damen und Herren, ich zahle für die Nutzung einer Kindestageseinrichtung (Krippe) durch meinen Sohn, Benutzungsgebühren an die Gemeinde. Die Gemeinde hat eine entsprechende Satzung, in der sich als Grundlage auf folgende Normen berufen wird: §10 NKomVG, §§2 und 5 NKAG, §20 KiTaG. Wir wohnen in Niedersachsen.