Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihr Fall betrifft die rechtlichen Konsequenzen eines über Kleinanzeigen vereinbarten Tauschgeschäfts, bei dem das iPhone Ihres Vertragspartners an Ihrem Ablageort zugestellt, jedoch anschließend gestohlen wurde. Ihr Vertragspartner fordert nun die Erfüllung des Vertrags oder eine Ersatzleistung, während Sie sich auf den Verlust der Gegenleistung berufen. Ich werde Ihre Fragen im Einzelnen beantworten.
1. Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrags trotz gestohlenen iPhones
Ein Tauschvertrag unterliegt gemäß § 480 BGB den Regeln eines Kaufvertrags. Beide Parteien sind daher grundsätzlich verpflichtet, die vereinbarten Gegenstände zu übergeben und zu übereignen.
Da das iPhone laut Sendungsverfolgung an Ihrem Ablageort zugestellt wurde, gilt die das iPhone als an Sie zugestellt. Das bedeutet, dass Ihr Vertragspartner seinen Teil des Geschäfts erbracht hat.
Mit Ablage am Ablageort ist das Risiko des Untergangs der Sache auf Sie übergegangen.
Daher sind Sie weiterhin verpflichtet, Ihr iPad an Ihren Vertragspartner zu übergeben. Ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB könnte nur dann bestehen, wenn Ihnen das iPhone tatsächlich nicht zugestellt worden wäre, was hier jedoch nicht der Fall ist.
2. Risiko des Paketverlusts
Das Risiko für einen Paketverlust richtet sich nach dem Zeitpunkt der Erfüllung der vertraglichen Pflichten.
Da Sie DHL eine Ablagegenehmigung erteilt haben, gilt das Paket mit der Hinterlegung als zugestellt. In diesem Fall hat der Absender seine Verpflichtung vollständig erfüllt, und das Risiko eines Verlusts oder Diebstahls liegt vollständig bei Ihnen.
3. Rechtliche Konsequenzen bei Nichteinigung
Sollten Sie das iPad nicht übergeben, könnte Ihr Vertragspartner rechtliche Schritte gegen Sie einleiten, insbesondere durch eine zivilrechtliche Klage auf Erfüllung des Tauschvertrags oder Schadenersatz (§§ 280, 283 BGB). Die Kosten für das Verfahren und die Anwaltskosten der Gegenseite müssten Sie tragen, wenn Sie das Verfahren verlieren.
4. Vorgehensweise bei einer Anzeige
Falls tatsächlich eine Anzeige gegen Sie erstattet wird, sollten Sie folgende Maßnahmen ergreifen:
Beweissicherung: Bewahren Sie sämtliche Kommunikationsverläufe mit Ihrem Vertragspartner, DHL und der Polizei auf.
Juristische Unterstützung: Sollte es zu einer Vorladung kommen, sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Einschätzung weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Hussein Madani
Rechtsanwalt
Antwort
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