Sehr geehrter Ratsuchender,
Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Nach Ihrer Schilderung ist derzeit natürlich nicht zu raten, den geforderten Betrag zu zahlen.
Am Ende besteht der Anspruch nur, wenn die Gegenseite nachweisen kann, dass zum einen ein entsprechender Schaden vorlag und zum anderen dieser von Ihnen während der Mietzeit verursacht wurde.
Die Rückzahlung der Kaution spricht hier ja zunächst dafür, dass das Fahrzeug nach Rückgabe untersucht und kein Schaden festgestellt wurde. Um zu prüfen, ob und wie realistisch es ist, dass Ihnen dann im Nachgang noch ein Schaden zuzurechnen sein soll, sind natürlich Informationen erforderlich, die man Ihnen bislang verwehrt (wann wurde der Schaden entdeckt, weshalb Urteil Kaution zurückgezahlt, weshalb soll Ihnen der Schaden zuzurechnen sein).
Am Ende sollten Sie ja in der glücklichen Lage sein, dass entweder die Gegenseite keinen Anspruch hat oder die Ergo die Kosten übernimmt. Gegenüber bestehen aber Obliegenheiten wie die Anzeige- und auch die Schadenminderungspflicht.
Ich würde daher empfehlen, die Ergo stets zu informieren und auch nachzufragen, was Sie tun sollen und um entsprechende Weisung zu bitten. Ich kann nicht beurteilen, ob die,Ergo sich da querstellt, aber eine Option wäre es ggf. auch, der Gegenseite die Schadennummer der Ergo mitzuteilen und darum zu bitten, dass man sich doch direkt mit der Versicherung auseinandersetzen möge. Dann verliert die Gegenseite ggf. auch das Interesse an der Sache.
Im Übrigen würde ich ggf. einmal kurz gegenüber dem Anwalt unter Verweis auf die bisherige Korrespondenz der Forderung widersprechen.
Sollte am Ende tatsächlich ein Mahnbescheid oder eine Klage kommen, sollten Sie sich wiederum sofort mit der Ergo abstimmen und Weisungen einholen. Ggf. wäre dieser in einem gerichtlichen Verfahren auch der Streit zu verkünden.
Bislang klingt die Schilderung noch nicht so, als wäre ernsthaft ein Klageverfahren zu befürchten, aber es hängt natürlich am Ende an den Beweisen, die die Gegenseite tatsächlich hat. Nach Ihrer Schilderung ist aber eher zu vermuten, dass die Beweiskette eher dünn ist…
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
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