Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Dauerstreitpunkt bei Kita-Betreuungsverhältnissen sind eigentlich immer die Kündigungen. Mit solchen Verträgen, deren Schwerpunkt in der Betreuung liegt und es sich deshalb um Dienstverträge handelt, beschäftigen sich die Gerichte immer häufiger.
Kita-Betreuungsverhältnisse können aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit nach § 314 BGB
gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn einem Vertragspartner das Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Dies wäre zum Beispiel bei langer Krankheit oder einem beruflich bedingter Umzug der Fall. Ob ein solcher Grund vorliegt, ergibt eine Betrachtung der Gesamtumstände unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, was notfalls ein Gericht entscheiden muss.
In ihrem Fall kommt es für die Wirksamkeit der Kündigung darauf an, was für einen triftigen Grund sie im Kündigungsschreiben genannt haben, beziehungsweise wie überzeugend ihre Argumentation ist. Allein aus Ihrer Schilderung des Falles kann ich leider keine schweren Verfehlungen seitens des Kitapersonals oder Anhaltspunkte dafür erkennen, dass das Vertrauensverhältnis unüberbrückbar zerrüttet ist, auch wenn ich Ihre Situation verstehen kann. Insbesondere kann ich aus Ihrer Äußerung „so gut wie jede Woche" sei ihrer Tochter angeblich krank, nicht genau schließen, wie oft eine nachweisbar falsche Einschätzung seitens des Kitapersonals erfolgt ist. Von diesen Fehleinschätzungen müssen sie abgesehen davon auch sehr stark betroffen sein. Dies kann der Fall sein, wenn Sie zum Beispiel alleinerziehende und berufstätige Mutter sind. Dass das für Sie einfach nur lästig ist, reicht auf gar keinen Fall.
Das Anschreien Ihres Kindes ist ganz sicher keine geeignete Erziehungsmethode, aber könnte nach einem klärenden Gespräch für die Zukunft eventuell vermieden werden. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung läge sicher nur vor, wenn Ihr Kind regelmäßig angeschrien wird, es davon belastet wird und Sie dafür auch Zeugen haben.
Ihre Aussichten für eine fristlose Kündigung würde ich nach der mir dargestellten Lage als nicht allzu rosig bewerten, aber ohne Kenntnis des Vertrages und insbesondere Ihrem Kündigungsschreiben ist eine Einschätzung auch nicht so einfach.
Was das Jugendamt angeht: Auch wenn es(Teil-)Kosten des Kitaplatzes trägt, sind Sie der Vertragspartner der Kita. Allerdings hat das Jugendamt natürlich gewisse Erfahrungswerte hinsichtlich solcher Kündigungen und hat Ihnen diese eventuell nur mitgeteilt. Insbesondere zahlt das Jugendamt nicht zwei Plätze für ein Kind.
Konkret würde ich Ihnen raten entweder die fristlose Kündigung in eine ordentliche umzuwandeln oder einem Anwalt alle Unterlagen zukommen zu lassen und notfalls zu klagen, wenn die Kündigung zurückgewisen wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Pia Cristina Heldermann, Rechtsanwältin
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Diese Antwort ist vom 01.04.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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