Gewährleistungsansprüche gegen Autohändler
vom 5.3.2007
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Tanja Stiller / Saarbrücken
Guten Tag Ich habe am 14.02.2007 einen Gebrauchtwagen bei Autohändler gekauft. (Ford Mondeo Bauj. 96 174800km für 2700 Euro) Nach ein paar Tagen sprang das Auto schlecht an darauf hin fuhr ich zum Händler und der sagte mir das der Anlasser kaputt sei. Die Reperatur würde über Garantie laufen und ich müsste 150Euro dazubezahlen.