Sehr geehrter Anwalt, bei der Umwandlung von Wohnungen in Eigentumswohnungen besteht eine gesetzlich geregelte Kündigungssperrfrist - minimum 3 Jahre. Kann man diese durch einen Vertrag mit dem Mieter aufheben, wenn man z.B. 3000EUR für den Verzicht auf diese Kündungungssperrfrist bezahlt? Ich wollte mir ein MfH kaufen und das in Eigentumswohnungen zerlegen, und da der Verkauf von ETW an Eigennutzer profitabler ist, wollte ich wissen ob ich noch VOR DEM KAUF der Immobilie, zu allen Mietern hingehen kann und diese bitte gegen Zahlung von 3000EUR bei Verkauf der Wohnung, auf ihre Kündigungssperrfrist zu verzichten.