Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Meine Frage: Wie teilt man die Kosten unter Lebenspartnern generell gerecht auf?
Ihre Fragen lassen sich nur zum Teil mit dem Gesetz beantworten. Was in einem solchen Fall gerecht ist, müssen die Partner unter sich klären. In diesen Teil der Lebensplanung mischt sich der Gesetzgeber nicht ein.
Grundsätzlich ist es nach der Rechtsprechung äußerst schwierig, finanzielle Zuwendungen, die in einer nicht ehelichen Lebenspartnerschaft getätigt wurden, nach deren Beendigung zurückzufordern. Ausgleichsansprüche können dann bestehen, wenn der Partner wesentliche finanzielle Beträge zur Schaffung des Vermögenswertes des anderen Partners geleistet hat (BGH, Urteil v. 09.07.2008 – Az.: XII ZR 179/05
). Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Zuwendung in dem Glauben getätigt wurde, die nicht eheliche Gemeinschaft werde Bestand haben.
Zuwendungen des täglichen Lebens, z.B. Kosten für die Lebenshaltung bleiben bei einem solchen Ausgleichsanspruch unberücksichtigt.
Ihre Möbel fallen unter Hausrat. Sie bleiben weiterhin Eigentümerin. Ein Ausgleich findet hier ebenfalls nicht statt.
Ist die Miete eine Lösung?
In der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft besteht tatsächlich das Problem, dass es kein Wohnrecht für Sie gibt. Die Regelungen, die der Gesetzgeber hierzu für die Ehe getroffen hat, sind nicht entsprechend anwendbar. Es ist daher sinnvoll, eine Vereinbarung mit Ihrem Partner zu treffen, die insbesondere regeln sollte, wie lange Sie in dem Haus nach einer Trennung noch wohnen können. In der Regel vereinbart man, dass dies solange möglich ist, bis Sie eine eigene Wohnung gefunden haben. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, einen ganz normalen Mietvertrag mit Ihrem Partner abzuschließen. Ihr Partner tritt dann als Vermieter auf, Sie als Mieterin. In diesem Vertrag können dann auch Kündigungsfristen und die Zahlung von Nebenkosten vereinbart werden. Es besteht dann ein normales Mietverhältnis und kein Untermietverhältnis.
Sie können mit Ihrem Partner auch eine Vereinbarung zu möglichen Ausgleichsforderungen bei einer Trennung treffen. Dies hat den Vorteil, dass von vorn herein klar ist, wie die finanzielle Seite bei einer Trennung gestaltet werden soll.
Was die alltäglichen Kosten betrifft, kann m. E. eine faire Lösung nur darin bestehen, dass diese entsprechend der Einkommensverhältnisse aufgeteilt werden. Dies ist jedoch keine gesetzgeberische Vorgabe, sondern ausschließlich ein praktischer Vorschlag.
Abschließend weise ich Sie noch auf folgendes hin:
Diese Plattform dient lediglich zur ersten rechtlichen Orientierung und kann eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Es ist nur eine überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems aufgrund Ihrer Angaben zum Sachverhalt möglich. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Angaben zum Sachverhalt kann sich eine abweichende rechtliche Bewertung ergeben.
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 27.05.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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