Zuweisen anderer Tätigkeit
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Wenn ich dazu nicht bereit bin, signalisierte man mir sehr deutlich, daß man mich künftig nur noch im Bereich Installationen (ein kleiner, einfacher Bruchteil meiner täglichen, technischen Arbeit, die mit Wartung, Reparaturen, Fehlersuche, Einbindung in Netzwerke etc. einhergeht) einsetzen will.