Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Wenn der Ehemann als Mieter im Mietvertrag genannt ist, ist er auch allein aus dem Vertrag berechtigt und verpflichtet. Er bleibt dem Vermieter gegenüber verpflichtet und haftet für seine mietvertragliche Schuld, unabhängig davon, dass die Kosten bisher geteilt worden sind.
Dies betrifft nicht das Mietvertragsverhältnis, sondern das Verhältnis untereinander.
Sie können mir gern den Vertrag unter meiner Faxnr. 040/31 27 84 zukommen lassen. Ich werde mich mit Ihnen dann in Verbindung setzen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Einstweilen verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -
Hamburg 2007
info@kanzlei-roth.de
Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
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