Hallo, ich war von 2013 Angestellt Brutto Einkommen 1250,00€ Seid 2015 bin auch selbstständig tätig mit meinem Mann in eine GbR und erzielte gut wie gar keine Einnahmen, weil wir das Vertrag massig abgesprochen haben das er 2000, 00 € Monatlich aus Gewinn bekommt und Rest teilen wir uns 50/50. 2020 im Februar würde ich im Angestellten Verhältnis gekündigt und stelle bei meine Krankenkasse Antrag auf eine freiwillige Gesetzliche Krankenversicherung. nach verlangen von Bkk, meine Krankenkassen, habe ich alle steuer Erklärungen seid 2015 bis 2017, (andere sind noch nicht fertig) zugesandt. aus diesen bescheiden ist ersichtlich das ich weniger verdient habe und weniger Zeit Aufwand hatte als in meinem Arbeitsverhältnis. trotzdem vollen die von mir jetzt das ich Antrag stelle von 2015 für freiwillige gesetzlichen Versicherung und alle diese Jahre nachzahle. Begründung :Zitat Anfang :"Nach Ihren Angaben haben sie einen Arbeitnehmer ab 01.05.2015mehr als geringfügig beschäftigt.Die Beschäftigung überwiegt zwar im zeitlichen Umfang und auch in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung allerdings haben Sie eine Arbeitsgeberstellung.Sie üben daher eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit.