Privatinsolvenzrecht
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Holger Traub, Dipl. Kfm. / Stuttgart
Hiermit bitte ich Sie folgende Fragen zu beantworten -Sind die Erbschaftssteuer, die Kosten des Anwalts und die mit der Beerdigung verbundenen Kosten und evtl. zusätzliche Kosten in diesem Zusammenhang vorab vom Gesamtwert des Erbes abzuziehen und erst davon hat der Insolvenzverwalter Anspruch auf die Hälfte?