Muss ich nachehelichen Unterhalt zahlen?
vom 26.3.2007
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Meine Situation: seit einem Jahr getrennt lebend, Trennungsunterhalt ( aktuell 1100 € ), Kindesunterhalt für das eheliche Kind nach Düsseldorfer Tabelle,ich unterstütze ein weiteres Kind, dessen leiblicher Vater ich nicht bin, mit einem mntl. Betrag ( es liegt kein Kindesunterhalt für sie vor ) Meine Nochfrau ist Beamte, verfügt über eine eigenes Nettoeinkommen von 2300 € (ohne Kindergeld ) Wir besitzen ein Haus ( Wert 200.000 € / Restschuld ca. 140.000 € ) Sie wohnt mit den Kindern im Haus, ich habe bei der Berechnung des Trennungsunterhaltes aufgrund dieser Schuld keinen Ausgleich berücksichtigt bekommen, richtig?