kann man 2 mal erben ?
vom 12.6.2007
30 €
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guten abend ich schildere ihnen folgenden sachverhalt: meine tante ist im april 07 verstorben - sie hat keine kinder/ehemann ist auch schon verstorben/eltern sind auch verstorben - es gibt eine schwester (meine mutter) - einen bruder - ein bruder ist verstorben ,dieser hat zwei kinder meine tante ist/war eigentümerin von einem 6-familienhaus wovon eine wohnung meinen eltern gehört. nach dem tod meiner grosseltern ging dieses haus 4 wohnungen (eine wohnung gehörte meiner tante )an meine tante lt.testament: dieses testament wurde von ihren brüdern angefochten...schliesslich einigten sie sich das meine tante ihnen jeweils einen pflichteil von 50.000 dm auszahlte - meine mutter verzichtete darauf, da meine tante meiner mutter versprach ,dass nach ihrem tod alles an sie und später an uns (wir sind drei geschwister)geht: so jetzt meine FRAGE: lt.notar gibts jetzt kein TESTAMENT wo meine mutter als erbin nun drin steht !! ... können nun der bruder und vom anderen bruder dessen kinder nochmal erben ? und würde meiner mutter ihren pflichtteil von damals (50.000 dm) noch angerechnet werden ?