Vor ca. 3 Tagen wurden bei mir , als gewerblicher Ebay-Verkäufer, 6 Angebote entfernt, die den "Häschenkopf" von Playboy enthielten, die aber weder die Aufschrift " Playboy " oder " Bunny " hatten. ... Bunny habe ich in der Absicht erwähnt, dass es die Englische Bezeichnung für Hase ist, und mir zu jenem Zeitpunkt nicht bewusst war, dass BUNNY ein geschützter Namen, der Firma " Playboy " ist Heute erhielt ich eine Abmahnung,mit einem Gegenstandswert von 50.000 EUR und einem Rechtsanwaltssatz von 1,3 Geschäftsgebühr.Somit soll ich eine Summe von 1379,80 EUR bis zum 4.6.2008 zahlen.Außerdem soll ich die angefügte Unterlassungserklärung bis zum diesem Zeitpunkt zurückgesendet haben.Bei Nichteinhaltung drohen mir rechtliche Schritte.Die Unterlassungserklärung sagt : ... verpflichtet sich" Playboy Enterprises International, Inc., Chicago, Illinois, USA es bei Meidung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.500 EUR, für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr Schmuckwaren und/oder Aufkleber, welche ohne Zustimmung der Playboy Enterprises INternationalm Inc. mit der Marke " Häschenkopf " gekennzeichnet wurden, insbesondere wie nachfolgend dargestellt, anzubieten, zu bewerben, zu vertreiben und/oder in den Verkehr zu bringen und/oder diese Waren unter der Bezeichnung "BUNNY" anzubieten oder zu bewerben.