Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Verkauf von plagiaten bei ebay

2. Dezember 2004 12:24 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Internetauktionen


Guten Tag!
Ich habe im Oktober bei Ebay in Amerika Uhren mit der Aufschrift -BabyG- gekauft und diese bei ebay in Deutschland weiterverkauft.Zu diesem Zeitpunkt war mir nicht bewußt das ich hier gegen Markenrechte verstoße.Im November habe ich dann eine Abmahnung von den Anwälten der Firma Casio bekommen und muß jetzt 6959,-Euro bezahlen weil BabyG eine eingetragene Marke der Firma Casio ist und es sich bei diesen Uhren um Plagiate handeln soll.Mir war aber absolut nicht bewußt, das ich hier Markenrechte verletze sonst hätte ich die Uhren keinesfalls gekauft bzw.weiterverkauft.Da ich vor der Abmahnung aber schon ein paar Uhren verkauft hatte, geht der Ärger nun noch weiter.Einer meiner Käufer, welcher eine Uhr für 15,50€ bei mir gekauft hat, hat diese ebenfalls bei ebay weiterverkauft.Auch er hat daraufhin eine Abmahnung bekommen und soll die gleiche Summe bezahlen.Nun habe ich heute Post von seinem Anwalt bekommen und soll knapp 10.000,-€ an den Geschädigten zahlen da er bei mir die Uhr gekauft hat und ein gutgläubiger Käufer war.Ich soll jetzt seine Abmahngebühren und seine dadurch entstandenen Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 300.000€ bezahlen.Ich war doch aber selber ein gutgläubiger Käufer und habe doch nicht vorsätzlich Plagiate verkauft.Weiterhin könnte ich solch eine Summe niemals aufbringen, auch nicht in Raten da ich jetzt schon finanziell total überfordert bin.Wenn ich die Summe nicht bis zum 15.12.04 bezahle dann wollen die Anwälte gerichtliche Schritte einleiten.Ich bin total verzweifelt, was soll ich jetzt tun.Ist das alles Rechtens?

Sehr geehrter Anfragender,

hinsichtlich der Kosten, die Ihnen Casio in Rechnung gestellt hat, kommt es nicht auf ein Verschulden und Ihre Gutgläubigkeit an, da Sie als Störer der Marke als solcher verschuldensunabhängig haften. In Markenrechtsstreitigkeiten sind enorme Streitwerte nicht selten, da die Marke für das Unternehmen nun einmal einen hohen Wert hat. Wenn das Unternehmen seine Marke nicht verteidigt, dann "verwässert" der Markenschutz und erlischt.

Anders sieht das gegenüber Ihrem Käufer aus. Hier kann sich ein Schadensersatzanspruch nur aus der Verletzung einer vertraglichen (Neben-) Pflicht ergeben. Dies setzt jedoch Verschulden voraus. Für das Verschulden ist der Geschädigte Beweispflichtig.

Ob ein Verschulden hier vorlag, weil Sie

a) Uhren mit der Bezeichnung "BabyG" verkauft haben, bzw.

b) nicht erkannt und mitgeteilt haben, dass es sich um Plagiate handelt,

kann aus der Entfernung nicht mit Sicherheit gesagt werden.

Als Anhaltspunkt würde ich für maßgeblich halten, in welchem Umfang Sie mit diesen Uhren gehandelt haben bzw. ob Sie ansonsten gewerblich Handel treiben.

Falls Sie aus den USA ein paar hundert Uhren gekauft haben, um Sie weiter zu verkaufen, würde ich es als fahrlässig erachten, sich keine Gedanken über die Zulässigkeit zu machen. Falls Sie jedoch nur ein paar Uhren gekauft haben, um diese auf Flohmarkt Nivaeu weiter zu verkaufen, halte ich die Anforderungen für geringer.

Auf jeden Fall sollten Sie bei dem Ihnen drohenden Schaden einen Anwalt einschalten. Angesichts der von Ihnen angegebenen wirtschaftlichen Situation wird Ihnen vermutlich Prozesskostenhilfe gewährt werden.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Hinweisen weiter geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Breuning
- Rechtsanwalt -

FRAGESTELLER 4. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118979 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER