Rechnung höher als Angebot, Verschweigen von Leistungen, Zwangsvollstreckung
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist / Hirschaid
Obwohl es sich bei unseren Kosten überwiegend um Gebühren handelt, zeigt jedoch unsere Erfahrung, dass manchmal Kollegen beauftragt werden, die nur unzureichend die Arbeiten auflisten. ... Deshalb werden bei uns konsequent die notwendigen (und nur diese) Arbeiten angegeben."