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Kündigung eines Mitarbeiters nach Anmaßung

| 2. April 2017 09:41 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


21:51

Folgende Situation:

Herr G. ist seit September 2016 mit einem Jahresvertrag bei uns als Verwalter unserer Campingplatzanlage angestellt. Er schickte in den letzten Tage sehr unverschämte und teils anmaßende Mails an mich als Geschäftsführer unserer Firma. Nachfolgend einige Auszüge:

1- „schlage ich Ihnen einen persönlichen Besuch vor, ich in Funktion als Verwalter übernehme weder die Verantwortung für den Schotter, das ist Sondermüll, noch für die Installation der Duschen…. Das ist mir auch als Laie sofort aufgefallen….. Keine Fliesen? Sind die Wände aus Kryptoniet?????.."
2- „Nur offizielle Stunden habe ich jetzt 58, siehe Belege…?" (an dieser Mail waren Keine Belege dabei)

Weitere Mails ohne Anrede oder Form, nur folgende Texte
3- „Übrigens heißt es BIC...nicht BIG nur zur Info" ,
4- „ Ergebnisse der Sitzung …-Gemeinschaft ?"

Herr G. war Langzeitarbeitsloser, dem wir einen Chance geben wollten. Er hat keinerlei Berufserfahrung weder in der Verwaltung, noch in den in der Anforderung an seine Tätigkeit gestellte Aufgaben.
Wir haben ihm nun unter Hinweis auf seine ungebührlichen Mails der letzten Tage an mich, am 31.03 um 22.27Uhr eine schriftliche Abmahnung für die Form der Mails erteilt und seine darin gestellten Fragen, wie folgt beantwortet :
Zu 1. Wir lassen unsere Arbeiten von Fachfirmen ausführen. Diese haben die Arbeiten in den Bädern geplant und den Schotter ausgesucht. Diese Firmen sind für die ausgeführten Arbeiten haftbar. Seine anmaßende Haltung bei Arbeiten von denen er keine Fachkenntnis hat ist nicht akzeptabel.
Zu 2. Der Arbeitsplatz von Herrn G. liegt 310Km von unserem Firmensitzt entfernt. Ich habe ihn verpflichtet mir wöchentlich seine Arbeitsstunden, anhand einer Liste zu senden, damit ich einen Überblick über seine Tätigkeiten und die dafür aufgewandten Std. habe. Diese Liste habe ich genau 1x und das nur im Januar erhalten. Ich habe mehrfach mündlich darauf hingewiesen, dass er mir die Listen zu senden hat. Dies hat wurde immer ignoriert
Zu 3. Dies sehe ich als Unverschämtheit gegen meine Person. Ich bin Legastheniker, da passieren mir immer wieder Rechtschreibfehler trotz moderner Hilfsmittel. Seine Schreibfehler seit Beginn seiner Arbeit für uns , habe ich nie kritisiert.
Zu 4. Hier ging es um eine Sitzung die nicht direkt seine Arbeit oder seinen Arbeitsplatz betreffen. Dies sind also Internas unserer Firma , die ihn nichts angehen. Trotzdem fordert er, noch dazu, in einer anmaßenden Weise Informationen.
Seine Reaktion auf meine Mail mit der Abmahnung:
22.36 Uhr
„..ich nehme natürlich die Abmahnung dankend an. Es bleibt dann bitte bei unserer Absprache, das wir uns zum Saisonende 2017 trennen, gerne auch eher."

00.33 Uhr
„Alle von mir privat erstellten Informationen und Aktivitäten rund um den … sind gelöscht und eingestellt, manchmal dauert es ein wenig. Von meiner Seite her sind keine weiteren Aktivitäten geplant …. Unsere Anreise am Sonntag ist nicht möglich, seit Wochen kämpfe ich mit akuten Rückenproblemen, diese habe ich immer wieder mit Tabletten unterdrückt, aber ich werde erst einmal das Problem feststellen lassen…. Computer, Handy und Campingkasse befinden sich in … und stehen Ihnen ab sofort zur weiteren Verwendung und Abholung zur Verfügung…"

Ich fasse das nun von der Seite unseres Angestellten als Kündigung auf, die ich natürlich annehme. Seit Vertrag sieht eine Kündigungszeit von 4 Wochen vor.
Mache ich damit aus rechtlicher Sicht einen Fehler, oder sollte ich Ihn, mit Bezug auf seine Mails und der Reaktion besser nochmals die Kündigung aussprechen. Zumal noch folgender Sachverhalt dazu kommt.
Er schreibt mir wie im Auszug aus seiner Mail ( 00.33 Uhr) zu lesen ist , dass er seit Wochen Kreuzschmerzen hat, deshalb am Sonntag nicht zu seiner Arbeitsstelle zurückkehren kann, da er die Ursachen hierfür erst einmal ärztlich abklären möchte. Am gestrigen Abend um 23 Uhr postete er aber bei Facebook, das er gerade vom Kegeln kommt und nun an einen Hexenschuss leidet da er zu alt "für den Scheiß" ist. Also kommt sein Hexenschuss, „ sofern dieser dann wirklich und plötzlich auftrat „ vom Kegeln" .
Seine Mail von 0.33 Uhr an mich, das er schon seit Wochen unter Rückenschmerzen leidet ist dann durch ihn selbst als glatte Lüge entlarvt. Zumal hat er in den letzten Wochen nie über Schmerzen geklagt, ich war zwischenzeitlich mehrfach vor Ort an seiner Arbeitsstelle und er sich normal bewegt .

2. April 2017 | 10:34

Antwort

von


(2929)
Damm 2
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Tel: 0441 26726
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Sehr geehrter Ratsuchender,


wenn der Vertrag auf eine bestimmte Zeit geschlossen worden ist, kann er entweder nur durch beiderseitige Vertragsaufhebung oder durch fristlose Kündigung aufgelöst werden. Für die Kündigung benötigen Sie einen solch wichtigen Grund, dass Ihnen das Festhalten am Vertrag bis zur Beendigung der Laufzeit nicht zuzumuten ist.

Einen solchen Grund sehe ich (noch) nicht.


Denn nach der Abmahnung wurde offenbar das gerügte Verhalten nicht nochmals wiederholt, so dass ein weiterer Verstoß nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung nicht zu erkennen ist.


Daher bleibt es bei der einvernehmlichen Vertragsaufhebung:


In der Email von 0:33 Uhr könnte man aber ggfs. auch eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung sehen, es muss nicht zwingend ein Angebot seinerseits auf Vertragskündigung sein.



Insoweit können Sie aber natürlich versuchen, dieses nachzufrgen und sollten dann das Angebot annehmen.

Daher sollten Sie ihm schriftlich erklären, dass Sie ein Angebot zur sofortigen Vertragsauflösung annehmen, da eben beiderseits die Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar ist.

Dieses umso mehr, als er auf facebook einen anderen Sachverhalt darlegt, als er Ihnen schreibt, so dass Sie vorsorglich auch insoweit die Abmahnung aussprechen und für die Wiederholungsfall deutlich machen sollten, dass dann die fristlose Kündigung folgt.


Mit freudlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


Rückfrage vom Fragesteller 2. April 2017 | 21:19

Danke fü Ihre Antwort. Nun hat sich folgendes ergeben. Ich abe folgende Mail von G. erhalten

Von: G.
Gesendet: Freitag, 31. März 2017 22:36
An: CV
Betreff: AW: Ihre Mails - 30.03. - 1.39 AM- 1.57 AM + 00.37 AM

Gerne, ich nehme natürlich die Abmahnung dankend an. Es bleibt dann bitte bei unserer Absprache, das wir uns zum Saisonende 2017 trennen, gerne auch eher.

Mit freundlichen Grüßen aus E.

G.

Kann ich nun die Kündigung zum Monatsende nach dieser Mail mit folgendem Text durchführen?

_______________________________________________

Sehr geehrter Herr G.,

mit Bedauern habe ich zur Kenntnis genommen, dass Sie schon seit mehreren Wochen Rückenschmerzen haben, die Sie mit Tabletten unterdrückten , um arbeitsfähig zu sein. Wir hatten uns ja schon vor einiger Zeit über Ihre auszuführenden Tätigkeiten unterhalten. Da hatten Sie mir ja bereits mitgeteilt, das körperliche Arbeit ja nicht ganz Ihr Ding sei und Ihr Arzt eine chronische Krankheit des Bewegungsapparates bei Ihnen festgestellt habe. Wir einigten uns darauf, das Sie gemäß Ihres Arbeitsvertrages aber noch längstens bis 31.08.2017 angestellt als Verwalter unserer Anlage sein wollten. Da Sie uns nach der langen Phase Ihrer Einarbeitungszeit nicht im Stich lassen wollten. Stellten uns aber schon im Gespräch frei, sofort Ihren Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, wenn wir einen neuen Verwalter finden würden.

Dies haben Sie ja in Ihrer Mail an mich am 31.03. – noch einmal schriftlich wiederholt und wir nehmen ihren Vorschlag das Arbeitsverhältnis früher zu beenden an. Ich denke es ist für Beide Parteien besser, wenn wir dann das bestehende Arbeitsverhältnis auch dann schnellstmöglich beenden. Wir haben einen neuen Verwalter gefunden, der zum 01.05.17 Ihre Aufgaben übernimmt.

Wir kündigen hiermit das bestehende Arbeitsverhältnis zum 30.04.17 auf.

Die Ihnen überlassenen Arbeitsmaterialien, die Sie an Ihrem Wohnort halten, werden wir mit Terminabsprache bei Ihnen abholen lassen. Laut Ihrer Lebensgefährtin, wird Ihre voraussichtliche Abwesenheit am Arbeitsort ca. eine Woche dauern. Ich selbst werde am 30.04. – vor Ort sein und von Ihnen die restlichen Unterlagen, sowie sonstige der XXX gehörenden und ausgehändigten Arbeitsgeräte usw. von Ihnen entgegennehmen.

Die Entwicklung bedauern wir sehr .

Freundliche Grüße
__________________________________________________________


Danke für Ihre Antwor.
Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. April 2017 | 21:51

Sehr geehrter Ratsuchender,


eine einseitige Kündigung ist so nicht möglich, da eben kein wichtiger Grund vorliegt.

Die von Ihnen ausgesprochene Kündigung kann also bei einen Widerspruch scheitern.

Sie sollten auf sein Angebot zur vorzeitigen Vertragsbeendigung eingeben, und sein Angebot zur sofortigen Vertragsaufhebung annehmen z.B.

" ihren Vorschlag, das Vertragsverhältnis zu beenden, stimmen wir zu, so dass die Beendigung dann einvernehmlich zum xxxxx erfolgt..


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

Bewertung des Fragestellers 4. April 2017 | 07:52

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