Kaufvertrag Immobilie Vorkaufsrecht der Stadt
Guten Tag, meine Frage ist, darf ein Notar in einem Kaufvertrag für den Fall dass die Stadt oder Gemeinde ihr Vorkaufsrecht ausübt, mit folgendem Satz sämtliche dadurch entstehenden Kosten auf den Verkäufer abwälzen? Der Satz Lautet: " Der Verkäufer trägt jedoch die Kosten der heutigen Beurkundung und ihres Vollzugs sowie die Kosten der Rückabwicklung des heutigen Vertrages, einschließlich der Vollzugskosten insbesondere der Kosten für die Löschung der Vormerkung und des Finanzierungsgrundpfandrechtes" Die Auflassung ist vor Erteilung der Sanierungsgenehmigung eingetragen worden.