Kindergartenvertrag kündigen Hamburg nicht in und zu den Sommerferien
vom 6.3.2017
49 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
In unserem Vertrag steht folgendes: Die Betreuung des Kindes endet durch schriftliche Kündigung. Der Vertrag kann mit einer Frist bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ende des nächsten Monats gekündigt werden.Eine Kündigung zum Ende des Monats vor Beginn der Sommerferien sowie innerhalb der Sommerferien ist nicht möglich.(...) ... Wir können also im Sommer nicht umziehen, weil uns die Kita nicht aus unseren Vertrag lässt?