Sozialrecht / indirekte Schwiegerkindhaftung / Regress Sozialträger
vom 5.11.2011
100 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier / Magdeburg
Der nicht unterhaltspflichtige Ehegatte wird in solchen Fällen nicht mittelbar zum Unterhalt herangezogen, denn sein eigener angemessener Familienunterhalt ist gedeckt; die durch Unterhaltsleistungen bedingte Schmälerung des Einkommens seines Ehegatten braucht er nicht zu kompensieren, da auch dessen angemessener Unterhalt gesichert ist." und „(...) ... Denn sein angemessener Unterhalt ist im Rahmen des Familienunterhalts gewährleistet." „(...)