Grundbuchzinsen - Verzicht auf Einrede der Verjährung
vom 28.4.2020
für 59 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Im Grundbuch meiner Eltern (verstorben 2011 und 2012) stehen 2 Grundschulden, die zu meinen Gunsten eingetragen wurden, nachdem ich sie bei der Bank abgelöst hatte. Das Haus habe ich geerbt. Meine Mutter übergab mir zu ihren Lebzeiten eine Verzichtserklärung der Einrede der Verjährung.