Endrenovierung bei Auszug ?
HAt der Mieter die Schönheitsreparaturen übernommen, so hat er bei Ende des Mietverhältnisses alle - je nach dem Grad der Abnutzung oder Beschädigung - fälligen Arbeiten auszuführen. später nur in §17: "Bei Beendigung der Mietzeit sind die Mieträume im sauberen Zustand zurückzugeben."