Sehr geehrte Damen und Herren, ich als Unternehmen wollte als gewerblicher Anbieter auf der Ebay-Handelsplattform 3-lagige Mund-Nasen-Einwegmasken zum Verkauf anbieten. ... Als ich Ebay darüber informierte, wurde mir gesagt, dass keine Bestätigung für diese Art Anträgen vorgesehen ist und dass „…Tausende Händler sich bis jetzt mit solchen Produkten gemeldet haben und nach Antragstellung einfach gewartet ohne nach einer Bestätigung zu fragen…" Da ich ein gesunder Mensch bin und verstehe, dass es wohl nur ein Trick von Ebay sein kann, um eigene wirtschaftlichen Interessen zu schützen, habe ich Ebay eine Email auf die Adresse impressum@ebay.de gesendet, in der ich höflich um eine ausdrückliche Bestätigung gebeten habe, damit ich sicher sein könnte, dass mein Antrag tatsächlich empfangen wurde und bearbeitet wird. ... Ich werde selbstverständlich durch unsere IHK und Wettbewerbszentrale umgehend mich über weitere Schritte informieren lassen, mit der vorliegenden Anfrage möchte ich jetzt fragen, ob folgende Mitteilung, die ich beabsichtige auf der Webseite meines Webshops sichtbar zu platzieren, rechtskonform ist: „In Beantwortung der Frage unserer Kunden, warum wir auf Ebay die Mund-Nasen-Einwegmasken nicht verkaufen, obwohl diese sogar günstiger als bei sogenannten „Discountern" angeboten werden, teilen wir hiermit mit, dass Ebay ohne Angaben eines Grundes uns Platzierung von Angeboten für Mundschutzen, Händedesinfektionsmitteln und Desinfektionstüchern & Pads verboten hat.