Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Das kommt darauf an, welche Kennzeichnungs-- und Unterscheidungskraft XYZ hat. Als Beispiel: Wenn Sie Kontakt-Apple für Smartphone und Zubehör benutzen wollen oder Kontakt-CocaCola für Limonade, werden Sie sich schwer gegen eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung wehren können. Bei weniger unterscheidungskräftigen Begriffen kann die Nutzung dagegen unproblematisch sein.
2. Auch hier kommt es darauf an, wie unterscheidungskräftig XYZ für die betreffenden Produkte ist. Wenn Sie möchten, können Sie mir gerne den tatsächlichen Markennamen per E-Mail schicken, dann kann ich Ihnen konkrete Rückmeldung geben, ob eine Markenanmeldung sinnvoll wäre oder nicht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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