Teilzeitanspruch nach Elternzeit
beantwortet von
Rechtsanwalt Frank Dubbratz / Dinslaken
Meine Tochter kam Ende November 2007 zur Welt, d.h. meine Elternzeit endet in ein paar Tagen. ... Mein Vorgesetzter hat mir (bereits im Frühjahr 2008) eine Halbtagsstelle in der Firma zugesagt, da ich ab Mai 2009 eine Halbtagsbetreuung für meine Tochter habe. ... Er weiß allerdings auch, dass ich keine Ganztagsbetreuung für meine Tochter habe und somit meine Vollzeitstelle vorerst nicht antreten kann.