Mandat - "Schein(geschäfts)frau" /Kfz/ gibt vor, Eigentümerin zu sein
vom 4.1.2012
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias F. Schell / Wiesbaden
Es ist daher beim Kauf des Kfz zu einer Art „Scheingeschäft"(die Freundin wird fortfolgend als „Scheinfrau"genannt) gekommen. ... Die „Scheinfrau" hat ab Kauf des Kfz keinerlei Rechte oder Pflichten eines Eigentümers wahrgenommen. ... In Bezug auf den „Kauf" drückt sie sich so aus, dass „sie das Kfz käuflich erworben hätte" und „die Tatsache einer Zahlung gar nichts über den Eigentumsübergang besagt".