Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst einmal habe ich hier einige Zweifel daran, dass Ihnen ein Arzt ein "Fahrverbot" erteilen kann - fragen Sie ihn, auf welche rechtlichen Grundlage dieses wirksam sein soll - ich kenne da auf den ersten Blick keine. Es ist allein Sache der kommunalen Fahrerlaubnisbehörde, die dieses anordnen kann oder Sache eines Gerichts.
Ihre Anageb, die Autoschlüssel und Ihren FS habe der Therapeut mitgenommen und bei sich eingelagert, bis der behandelnde Arzt Ihnen erlaubt wieder Auto zu fahren, ist vor diesem Hintergrund ebenfalls sehr zweifelhaft, als Folge des oben Genannten.
Der Behandlungsvertrag mit der Klinik ist da keine Grundlage.
Ob natürlich es aus medizinischer Sicht ratsam ist, nicht am Straßenverkehr mit einem Fahrzeug teilzunehmen, ist natürlich eine andere Frage.
Das ist rechtlich aber irrelevant, so dass dieses mit Ihrem behandelnden Arzt einmal besprechen sollten.
Ich würde hier vorziehen, mich von einem anderen Arzt Ihres Vertrauens auf Ihre Fahrtauglichkeit überprüfen zu lassen, das wäre das beste. Es gibt da spezielle Ärzte, die Sie im Internet finden können, die die Fahrtauglichkeit bezüglich verschiedener Krankheiten etc. prüfen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen