Guten Morgen,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Basis der mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Möglicherweise verwechselt der Händler Gewährleistung und Garantie. Es mag sein, dass elektronische Bauteile von seiner Gebrauchtwagengarantie nicht umfasst sind, das wäre zu prüfen. Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung jedoch spielt es keine Rolle, an welchem Teil des Fahrzeugs ein Mangel vorhanden ist.
Allerdings haftet der Verkäufer im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung auch nur für Mängel, die bei Übergabe der Sache vorhanden sind.
Sein Argument, bei Übergabe habe die Kontrolllampe eben keinen Mangel angezeigt, ist daher nicht von der Hand zu weisen.
Sollte also diese Steuereinheit erst jetzt defekt geworden sein, hätten Sie keinen Anspruch aus der Gewährleistung.
Sie sollten ggf. mit einer anderen Werkstatt oder einem Gutachter Kontakt aufnehmen, um prüfen zu lassen, ob trotz fehlender Anzeige der Lampe das Steuergerät schon bei Übergabe defekt gewesen sein kann.
Urteile zur Gewährleistung bei Autokauf finden Sie, wenn Sie diese Stichwörter in eine der gängigen Suchmaschinen eingeben.
Mit freundlichen Grüßen