Nach Mahnbescheid am 20.10.2004 erfolgte am 15.11.204 der Vollstreckungsbescheid über Betrag 1€ 7.153,94 vom 06.05.2004 Betrag 2€ 3.719,22 vom 30.07.2004 Gesamtbetrag des Titels €10.873,16 zuzüglich Zinsen € 251,19 und Kosten € 109,50 seit dem 06.05.2004 bzw. 30.07.2004, insgesamt € 11.233,85. ... Nach Durchsicht des Forderungsverlaufs ( der mir erstmals im Nov.2020 vorlag ) habe ich festgestellt dass das Inkassobüro für die Forderungen aus Betrag 1 und Betrag 2 Zinsen und Kosten rückwirkend in das Jahr 2004 in Anrechnung bringt. Mir ist nicht klar ob diese berechtigt sind vor allem in Hinblick auf die mehrjährige Untätigkeit des Inkassobüros in der die Zinsen und Kosten ja weiterhin berechnet wurden.