Anspruch auf Teilzeit nach Elternzeit / evtl. Aufhebungsvertrag mit Abfindung ?
vom 17.1.2011
58 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Alternativ steht ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung im Raum. ... Ich habe jedoch außerdem seit Oktober 2007 mit getrennten Vertrag eine geringfügige Beschäftigung von 5,5 h pro Woche.