Kündigung vom Hauptmieter 9 Monate im Voraus. Kann Unterm. früher kündigen?
vom 25.8.2019
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Hallo Zusammen, ich bin als Untermieter in einer WG und mir wurde nun eine Kündigung für Mitte Mai nächsten Jahres vorgelegt, da dem Hauptmieter das Recht einen Untermieter zu haben entzogen wurde. Da ich nur mehr oder weniger vom Hauptmieter genötigt wurde die Kündigung gegenzuzeichnen, frage ich mich jetzt ob mir damit auch die Möglichkeit fehlt nun selber, sprich früher mit (normaler) 3Monatsfrist zu kündigen?