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Arbeitnehmer kündigt 'fristlos' , jetzt bleibt die Lohnzahlung aus

10. Januar 2012 15:23 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Holger Hafer

Sehr geehrte Damen und Herren,

als „Freie Mitarbeiterin" bin ich seit 1.Juni 2010 bei einem Privaten Ambulanten Pflegedienst nebenberuflich beschäftigt.
Hauptberuflich arbeite ich als Yoga- und Körpertherapeutin an den meisten Abenden der Woche und morgens.
Anfang Dezember teilte ich der Chefin mit, daß sie mich ich ab 15. Dezember (wg. yogafreier Zeit) vermehrt einplanen kann.
Ab diesem Zeitpunkt war ich – ohne weitere Ab-oder Rücksprache- für Früh-und Spätdienste (=geteilter Dienst) eingeteilt an allen Wochen- und Feiertagen (Weihnachten, Silvester, Neujahr) und hatte einen freien Tag.
Ein erster Einspruch ob dieser Dienstplangestaltung (kurz vor Weihnachten) wurde mir verwehrt und es kam direkt nach Weihnachten zu einem Gespräch.
Ich war aufgebracht, verärgert und zornig und das Gespräch wurde ohne Klärung der Situation von der Chefin beendet.
Der nächste Wochenplan (erste Januarwoche) sah ebenfalls wieder einen geteilten Wochenenddienst vor (das insgesamt 4. Dienstwochenende in Folge ohne vorherige Absprache) und einen freien Tag während der Woche.
Mein nächster Klärungsversuch im Beisein der Pflegedienstleitung schlug ebenfalls fehl. Zwar konnte ich die Situation vortragen, aber die Chefin zog sich aus dem Gespräch zurück an den Schreibtisch.
Von dort sprach sie eine mündliche Kündigung aus („Sie können noch 14 Tage arbeiten und dann den Dienst beenden").
In dieser unverhandelbaren Situation sah ich keine Möglichkeit zur weiteren Zusammenarbeit und legte sofort meinen Büroschlüssel auf den Tisch und verließ das Büro.

Wie verhalte ich mich jetzt weiter um diese Situation aufzulösen?
Bis heute ist mein Dezemberlohn nicht überwiesen.
Ich habe keine schriftliche Kündigung (§ 621BGB) durchgeführt.
Ich bin seit über 35 Jahren Krankenschwester und habe selbst viele Jahre verantwortlich die Diensteinteilung meiner Mitarbeiter geregelt.
Z.Zt. bin ich wegen einem pränatalen Trauma in psychotherapeutischer Behandlung, dessen Behandlung auch heftige Gefühle wie Zorn und Trauer reaktiviert.

Für eine umfassende Beantwortung meiner Anfrage danke ich.
Mit freundlichem Gruß

10.1.2012




Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich ihre Anfrage wie folgt:

Grundsätzlich ist der Dienst zwischen Ihnen und ihrer Chefin einvernehmlich zu vereinbaren. Das heisst, das ihnen als selbstständig Tätigen nicht einseitig ein Dienst aufgezwungen werden darf, sondern es hierzu grundsätzlich einer Vereinbarung bedarf.

Insofern sehe ich in einer ersten Einschätzung das Verhalten ihrer Chefin als rechtswidrig an, da diese Sie weit über das Zumutbare hinaus und gegen ihren ausdrücklichen Willen eingeplant hat.

Bezüglich ihres Dezemberlohnes besteht kein Anhaltspunkt dafür, ihnen diesen kommentarlos vorzuenthalten. Ich empfehle daher, das Sie den ihnen zustehenden Lohn für Dezember unverzüglich schriftlich, am besten per Einschreiben einfordern. Setzen Sie ihrer ehemaligen Chefin eine Frist zur Zahlung von mindestens 14 Tagen.

Bezüglich ihres sonstigen Sachverhaltes ist anzumerken, dass Sie nur unter engen Voraussetzungen ihre Tätigkeit "fristlos" einstellen hätten dürfen. Ob Ihnen ihre Chefin diesbezüglich nun mit Schadensersatzforderungen entgegentreten könnte, müsste eingehender geprüft werden.
In jedem Fall aber trifft ihre Chefin aufgrund des abredewidrigen Einplanens ein ganz erhebliches Mitverschulden an der ganzen Situation, so dass ich Ihnen durchaus empfehlen möchte das Ihnen zustehende Gehalt einzufordern und die Reaktion der Gegenseite abzuwarten.

Ich hoffe Ihnen mit meiner ersten Einschätzung geholfen zu haben.

Rückfrage vom Fragesteller 10. Januar 2012 | 16:48

Soll ich eine schriftliche Kündigung zum 15.1.nachreichen? Das unverhandelbare Gespräch und die Schlüsselabgabe fanden am 2.Januar statt.
Mit freundlichem Gruß

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 10. Januar 2012 | 17:43

Eine Kündigung kann nicht nachgereicht werden. Sie können aber versuchen, mit ausdrücklichem Hinweis auf die Pflichtverletzung der Chefin, schriftlich eine sofortige fristlose Kündigung auszusprechen.

Weitergehend empfehle ich Ihnen zur Minimierung etwaiger Schadensersatzansprüche sicherheitshalber eine weitere "normale" Kündigung mit dem Wortlaut "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" zu verfassen, welche Sie am besten mit separater Post an die Gegenseite senden.
So haben Sie für den Fall das die fristlose Kündigung vor Gericht nicht durchkommen sollte, zumindest wirksam die Restlaufzeit des Vertrages minimiert.

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