Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Sie können den Vertrag nur dann außerordentlich kündigen, wenn 1&1 Ihnen tatsächlich nicht die Bandbreite 2000 liefert. Sie sollten auf keinen Fall einen neuen Vertrag mit "bis zu" 2000 abschließen, da 768 eben unter "bis zu" fällt. Statt dessen sollten Sie umziehen und 1&1 auffordern, 2000 zu liefern. Wenn statt dessen nur 768 geliefert werden, haben Sie das Recht, außerordentlich zu kündigen.
Alternativ können Sie bereits bei Umzug unter Hinweis auf die Hotline kündigen, allerdings riskieren Sie dann, daß 1&1 doch 2000 liefern kann und Ihre Kündigung unbegründet ist.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Diese Antwort ist vom 11.09.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Tel: 03036445774
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Vielen Dank für Ihre Antwort.
Auch im bestehenden Vertrag steht unter Eigenschaften:
Bandbreite: max. 2.000kBits/s.
Da am alten Wohnort DSL mit dieser Bandbreite vorhanden ist haben wir natürlich auf so kleine Worte wie das "max." nicht geachtet.
Besten Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Händel
Sehr geehrte Ratsuchende,
in diesem Fall rege ich an, den gesamten Vertrag einem Anwalt vorzulegen, damit dieser umfassend beurteilen kann, welche Bandbreite Ihnen garantiert wurde.
Natürlich können Sie auch versuchen, den Vertrag einfach mit Hinweis auf die reduzierte Bandbreite zu kündigen und dann abwarten, ob der Provider die Kündigung akzeptiert.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber