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WG-Mietvertrag

11. Januar 2007 19:12 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Liebe/r Anwalt/Anwältin,

Es besteht eine Wohngemeinschaft mit vier Personen, die im Mietvertrag als gleichberechtigte Mieter benannt sind.
Ich möchte zum 28.2. ausziehen und habe daher Ende November gegenüber der Vermieterin gekündigt, meine Mitbewohner haben erst zum 31.3. gekündigt!
Wer muß die Miete für den Monat März leisten?

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie haben durch Ihre Kündigung nicht wirksam gekündigt, da alle Mieter diese Kündigung hätten mit abgeben müssen. Die anschließende Kündigung der anderen Beteiligten war wahrscheinlich auch unwirksam, weil Ihre Unterzeichnung wahrscheinlich fehlte. Ihre Kündigung muss man aber wohl auf ende März umdeuten, so dass dann alle zu Ende März wirksam gekündigt haben. Sie sind mithin zur anteiligen Zahlung für März verpflichtet. Sollte der Vermieter nunmehr nur Sie als "Zahler" in Anspruch nehmen, haben Sie einen entsprechenden Ausgleichsanspruch im Innenverhältnis der anderen drei Personen gegenüber.

Mit freundlichem Gruß
Henrik Momberger

www.gruemo.de

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