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394 Ergebnisse für kündigung vermieter recht mietzahlung

Fristlose Kündigung befristetes Gewerbe Mietverhältnis wegen Unzumutbarkeit
vom 15.8.2018 85 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Außerdem wurde vereinbart, dass die erste Mietzahlung bis spätestens 15.8. auf unserem Konto eingeheht. Sollte dies nicht geschehen, erfolgt automatisch eine fristlose Kündigung. ... Gibt es sinnvollere Maßnahmen, damit wir die Räume bald wieder weiter vermieten können?
Habe ich auf Grund des Verhaltens des Mieters trotz der Forderung/Klage volle Verfügungsgewalt über
vom 19.1.2007 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Mietrecht, Kündigung Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 15.11.2006 hat mein Mieter seine Wohnung "zum 31.12.2006" gekündigt. ... Ich interpretiere das als eine fristgerechte Kündigung zum 28.2.2007, bei der er auf sein Nutzungsrecht für die Monate Januar und Februar 2007 verzichtet. ... Die neue Adresse herauszufinden war nicht schwer, daraufhin habe ich ihm ein letzte Mahnung für die Dezembermiete geschickt und - da ich die Wohnung so nicht vermieten kann - weitere Mietzahlungen gefordert.
Räumumgstermin
vom 22.5.2024 für 53 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Ich habe probleme mit meinem vermieter gehabt zwecks Mietzahlungen. ... Daraufhin kam das säumnisurteil. 3 Monate später hat der vermieter weil die miete zu spät kam eine gerichtsvollzieherin beantragt die wohnung zu räumen. ... Nun hat der vermieter wieder einen teemin mit dem gerichtsvollzieher gemacht für morgen früh.
Information des Bürgen durch Gläugiber
vom 18.3.2011 50 € Historischer Preis
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Ein grundsätzliche Frage zu einem konkreten Fall: Anlass: In einen Gewerbeobjekt habe ich mich für einen bestimmten Zeitraum meinem Vermieter gegenüber für meinen Nachmieter verbürgt. ... Der Vermieter ist erst nach weiteren 14 Monaten (März 2011) auf mich zugekommen (im Rahmen des Insolvenzverfahrens des Nachmieters) und fordert die Mietzahlungen (30.000€). Nun meine Frage: Ist ein Bürgschaftsgläubiger verpflichtet, den Bürgen zeitnah zu informieren vom eingetretenen oder drohenden Bürgschaftsfall bzw. hätte der Gläubiger sich nicht die fristlosen Kündigung nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 543 BGB: Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund">§ 543 BGB</a> aussprechen müssen, da er durch sein Unterlassen einen unverhältnismässigen Schaden beim Bürgen verursacht hat.
Tatsächliche Wohnfläche abweichend zur Angabe des Vermieters
vom 14.2.2008 50 € Historischer Preis
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Diverse Mängel an der Wohnung haben wir dem Vermieter Anfang Januar dargelegt. ... Im Detail: Berechnung Vermieterseitig: - Vermieter errechnet 112 qm für die gesamte Wohnung - Vermieter rechnet hier lt. einem mitgeliefertem Grundriß bsw. für den Spitzboden Länge x Breite der oberen Etage (inkl. ... Wir sollten zufrieden sein, dass uns der Vermieter überhaupt eine Mietminderung anbietet.
Lärmbelästigung Schwanger
vom 4.12.2015 42 € Historischer Preis
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Der Vermieter und die Hausverwaltung wissen Bescheid, habe beiden ein Lärmprotokoll geschickt. ... Der Vermieter hat jetzt ein einige male mit ihnen geredet und sie sehen Ihren Fehler einfach nicht ein. ... Dem Vermieter hab ich schon mit mietkürzung gedroht, allerdings meinte er dann, dass wir den kürzeren ziehen würden, weil nach 3 mieten die nicht vollständig gezahlt wurden, könnte er uns kündigen.
Gewerbemietvertrag: Mietminderung wegen Sichtverdeckung
vom 19.9.2005 34 € Historischer Preis
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Mietminderung 40 % und außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist zum 01.02.2006 mit Schadensersatzforderung, da ich die Einrichtung inkl. ... (Der Vormieter war mit Mietzahlungen im Verzug, ich habe einen neuen Vertrag bekommen). oder 3. Mietminderung 40% und außerordentliche Kündigung mit gesetzlichen Auslauffrist von 6 Monaten.
Verwalter teilt Adresse des neuen Vermieters nicht mit, Kaution zahlen?
vom 13.6.2012 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Sachverhalt in Stichpunkten: - Mietverhältnis seit August 2006, stets püntkliche Mietzahlung etc. - Vermietung ist seinerzeit durch einen Verwalter erfolgt, im Namen einer nur mit Namen angegebenen Person/GbR; Zahlung (Miete und Kaution) waren stets an den Verwalter zu leisten (alles immer vereinbarungsgemäß und fristgerecht erfolgt) - Hausbesitzer/Vermieter hat zum 1.6.2012 gewechselt (laut Mitteilung durch Verwalter vom 20.4.2012), Verwalter behauptet, weiterhin die Verwaltung auch für den neuen Hausbesizter wahrznehmen zu sollen) - Verwalter teilte den Namen und in der Folge die Kontonummer, aber nicht Adresse des neuen Hausbesitzers/Vermieters mit - Verwalter zieht nach erneuerter Lastschrifteinzugermächtigung Miete weiterhin erfolgreich von meinem Konto ein - die Kaution wurde am 30.5.2012 an mich zurücküberweisen, mit der Aufforderung, die Kaution nunmehr auf das Konto des neuen Vermieters (wie oben gesagt - Namen und Kontonummer wurden angegeben, aber keine Anschrift) - ich habe per Brief um Bekannntgabe der Adresse gebeten, dem entsprach der Verwalter nicht - statt dessen hat er nun wiederholt eine Zahlung der Kaution zum 20.6.2012 verlangt und anderenfalls die fristlose Kündigung angedroht - ich habe zugleich deutlich gemacht, dass ich die Kaution sofort zu zahlen bereit bin - entweder auf ein Konto des Verwalters, oder auf das Konto des neuen Hausbesitzers sobald mir dessen Adresse bekannt gegeben wird; - der Vollständigkeit halber sei ergänzt, dass ich die per Schreiben vom 20.4.2012 eingeräumte Möglichkeit nicht wahrgenommen hatte, bis zum 18.5.2012 einer Übertragung der Kaution zuzustimmen (hätte ich machen sollen, habe ich aber versäumt) Frage: - dass ich an sich verpflichtet bin, die Kaution auch gegenüber einem neuen Besitzer zu zahlen, ist klar, und das wird auch meinerseits nicht bezweifelt - muss ich aber die Kaution auf das Konto einer Person überweisen, für die ich Name und Kontonummer habe, aber keine Adresse? ... Sinn, die Kaution einfach wieder an den Verwalter zu überweisen (sozusagen im Geiste des Mietvertrages und der bisherigen jahrelang geübten Praxis), und parallel die unterschriebene Zustimmung zur Übertragung der Kaution an den neuen Vermieter zu übersenden Meine Sorge bei der ganzen Angelegenheit ist natürlich, dass ich zu einem späteren Zeitpunkt bei einem Auszug evtl.
§580 ZPO Restitutionsklage - Besteht hier die Möglichkeit?
vom 26.10.2011 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Durch ein absolutes Überraschungsurteil bekam der Vermieter auf dem letzten Meter, im schriftlichen Verfahren, Recht zugesprochen - wegen jener angeblich nicht geleisteten Mietzahlungen wurde die in das Verfahren miteingebrachte Kündigung meines Vermieters nun für rechtswirksam erklärt. ... Die Kündigung wurde erneut durch jene angeblich offenen Mietzahlungen für wirksam erklärt. Etwa drei Wochen später kann ich aus technischen Gründen leider heute erst die email vorlegen, in welcher der Anwalt des Vermieters damals die Verrechnung der Mietzahlungen mit meinen Gegenforderungen detailliert bestätigte - und somit den Nachweis erbringen, daß der Vermieter wissentlich Prozessbetrug begangen hat, um sich bei Gericht mittels unrechtmässiger Forderungen meine Kündigung zu erschleichen (was ihm natürlich die ansonsten umfangreiche Sanierung etc. erspart).
Wohnung vermietet inkl. Garten.
vom 6.9.2019 52 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo, ich habe meine Eigentumswohnung erstmalig vermietet. Zu der Wohnung, sie liegt im EG, gehört ein Garten von ca. 100 qm. Ich hatte leider versäumt im Mietvertrag diesen Garten explizit zu erwähnen, auch findet sich im Mietvertrag kein Hinweis auf die Gartenpflege.
Wohnungskündigung vom Mieter wegen Störung des Hausfriedens
vom 3.4.2016 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte eine Frage zur fristlosen Kündigung einer Mietwohnung nach § 543 Abs 1 BGB. ... Das Haus ist mittlerweile dem Neffen überschrieben, der somit laut Mietvertrag unser Vermieter ist. ... Allerdings müssten wir dort schon zum 01.06.2016 einziehen, eine doppelte Mietzahlung können wir uns aufgrund unserer Einkommensverhältnisse, Umzugs- und Kautionskosten nicht leisten.
Pfandrecht bzw. Räumungsklage gegen Ltd.
vom 15.4.2007 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Recht hat Büroräume in Deutschland gemietet und schuldet dem Vermieter 2.000 Euro Mietzahlungen. Die Ltd. zieht trotz fristloser Kündigung nicht aus. Frage: Kann der Vermieter ohne Räumungstitel die Schlösser der Büroräume (alternativ des Einganges zum Bürohaus) austauschen, um so sein Pfandrecht durchzusetzen?
Gewerblicher Mietvertrag, Mietkürzungen wg Mängel, Räumungsklage
vom 11.4.2010 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Vermieter einer gewerblichen Fläche ist eine GmbH, die seit einigen Monaten unter Zwangsverwaltung steht. ... Der Mietvertrag mit dem Vermieter, jetzt Zwangsverwalter, endet ordnungsgemäß am 31.07.2010 und wird auch nicht von mir verlängert. ... Ich bin eine Monatsrate im Rückstand, wenn ich nun eine x-beliebige Mietzahlung vornehme für April 2010, dann wäre ich ja im April noch nicht mit zwei Monatsmieten im Mietrückstand.
Haus überschrieben, Nießbraucher verstorben, muss Bewohner Miete zahlen
vom 8.11.2011 55 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Jetzt hat mir jemand gesagt, dass für den Bewohner der Mietvertrag so lange weitergeht bis er nach Kündigung mit gesetzlicher Kündigungsfrist ausläuft. ... Oder anders gesagt, wenn ein Mietvertrag ohne Mietzahlung bestanden hat, braucht der Bewohner auch weiterhin keine Miete zahlen.