Der Erblasser war ständig berufstätig und hatte ein monatliches, regelmäßiges und vor allen Dingen ein gutes Einkommen. ... Die Begründung ist interessant, da der BGH die Auffassung dahin gehend vertritt, wären keine Versicherungsprämien geleistet wurden, würde sich das Vermögen des Erblassers und somit das Erbe erhöhen; eine Schenkung zu Gunsten Dritter in Form einer Lebensversicherung führt dazu, dass zwar die Lebensversicherungsleistung an den Begünstigten ausgezahlt wird, aber eben nur die Versicherungsleistung, welche nur durch die Versicherungsprämien erzielt werden konnte - somit wurde durch den Erblasser nur die durch die Versicherung erwirtschafteten Leistungen an den Begünstigten verschenkt - nicht jedoch die eingezahlten Versicherungsprämien - oder habe ich hier etwas falsch verstnden??) ... (Immobilien sind nicht vorhanden) Die Mutter hatte eigentlich vor, zu Gunsten der Lebenspartnerin und dessen Kind und wegen dem Stress und der Streiterei auf alle Ansprüche zu verzichten, womit ich natürlich nicht einverstanden bin und auch das Gesamterbe und in der Folge das Erbe meiner Eltern schmälern würde.