guten tag, ich bin seit sept. letzten jahres von meinem mann geschieden, offen ist noch zugewinn, im oktober ist die nächste verhandlung. weiterhin soll ende des jahres nochmals die unterhaltzahlung an ihn überprüft werden. ich zahle monatlich 400 euro mietausgleich für das gemeinsam erworbene haus, in dem ich mit meinem sohn lebe, zusätzlich zahle ich 350 euro unterhalt und 500 euro monatlich seine schulden bei der bank ab. weiterhin zahle ich alle hauskredite allein ab, ca. 800 euro. unterhalt an meinen sohn zahlt mein exmann nicht, in vereinfachter form habe ich den klageweg nun bestritten. er war selbständig, wir hatten eine gemeinsame firma, er geschäftsführer, hat diese heruntergewirtschaftet aufgrund von massiver suchtthematik u. entsprechender schulden. weiterhin hat er letztes jahr eine herzbyepass-op. er schildert, er sei nicht erwerbsfähig- ohne arztbelege u. gutachten u. könne daher nicht arbeiten- unternimmt aber nichts, um aus der sucht herauszukommen. ganz im gegenteil, er setzt mich ständig unter druck ihm mehr geld, früher geld zu zahlen. andernfalls droht er mir seit über einem jahr mit der vernichtung meiner beruflichen existenz (bin selbständig)durch verleumdung. mein rechtsanwalt ist bisher nicht auf diese thematik eingegangen. bin ich weiterhin gezwungen ihm unter diesen umständen bis zu meinem lebensende unterhalt zu zahlen? ... anschaffungspreis haus: 260.000 dm, gutachten heute: 140.000,- euro das haus ist noch nicht abgezahlt, 40.000 euro müssen noch geleistet werden. 20.000 euro zahle ich seit letzten jahr für ihn noch an eigenen schulden bei der bank. des weiteren sind reparaturarbeiten , gutachterkosten von mir in höhe von ca. 10.000 euro seit der scheidung gezahlt worden. einkommensteuer, gemeinsam veranlagt, für 2005 bis 2007 stehen noch an in höhe von ca. mind. 20.000 euro. er weigert sich , sich an diesen kosten sich zu beteiligen, sein anwalt hat 110.000 euro von mir gefordert an zugewinn. mit in die berechnung ist auch angeblich mein praxiswert geflossen, seine bewertung seiner selbständigkeit mit dem firmenaufbau von 12 jahren an internationalen kontakten blieb außen vor(allerdings ist die gmbh nun in insolvenz gegangen-firmenkontakte bestehen aber weiter). aufgrund der immens hohen zugewinn-bewertung des gegnerischen anwaltes (prozesskostenbeihilfe) bin ich nicht mehr in der lage meinen rechtsanwalt in dieser höhe zu zahlen. welche möglichkeiten habe ich?